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   VGH Bayern, 09.11.1988 - 3 CS 88.01854   

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https://dejure.org/1988,3614
VGH Bayern, 09.11.1988 - 3 CS 88.01854 (https://dejure.org/1988,3614)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.11.1988 - 3 CS 88.01854 (https://dejure.org/1988,3614)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. November 1988 - 3 CS 88.01854 (https://dejure.org/1988,3614)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Anordnung der Durchführung von HIV-Tests im Rahmen der Einstellungsuntersuchungen von städt. Beamtenanwärtern; Weisungen im Rahmen der Rechtsaufsicht gegenüber Gemeinden; Fehlende Eignung für die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 790
  • NVwZ 1989, 390 (Ls.)
  • DVBl 1989, 212
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Gelsenkirchen, 25.06.2008 - 1 K 3143/06

    Gesundheitliche Eignung, Gesundheit, Eignung, Erkrankung, Übergewicht,

    vgl. zum Ganzen Höfling/Stockter, ZBR 2008, 17 (18 ff.); siehe auch VG Darmstadt, Urteil vom 24. Juni 2004 - 1 E 470/04 (3) -, NVwZ-RR 2006, 566 ("Huntington-Gen"); BayVGH, Beschluss vom 9. November 1988 - 3 CS 88.01854 -, NJW 1989, 790 ("HIV-Infektion"); s. zur Risikogruppe der Raucher: Nds. OVG, Urteil vom 13. November 1996 - 2 L 1764/93 -, juris (Rn. 8 f.); vgl. ferner jüngst OVG NRW, Beschluss vom 12. März 2008 - 6 A 4819/05 -, juris (zum Risiko von Komplikationen im Herz-Kreislauf-Bereich bei Diabeteserkrankungen).
  • VG Gießen, 19.12.2007 - 8 E 1792/05

    Änderung des Finanzierungssystems eines Zweckverbandes

    - 3 CS 88.01854 -, NJW 1989, 790; ferner Beljin/Micker, JuS 2003, 970, 975 l.Sp.).
  • AG Halle/Saale, 28.05.2002 - 92 C 4096/01

    Zulässige "Abrisskündigung" im Beitrittsgebiet

    Andererseits darf diese gesetzliche Kündigungsvoraussetzung nicht in die Substanz des Eigentums des Vermieters (mit den Elementen der Privatnützigkeit und Verfügungsbefugnis) eingreifen (Bundesverfassungsgericht NJW 1989, 790 und 792).
  • AG Leipzig, 28.02.2003 - 18 C 5652/02

    Voraussetzungen für die gegenseitige Aufhebung von Kosten des Rechtsstreits;

    Im Hinblick auf die soziale Bedeutung der Wohnung für den Mieter als dessen Lebensmittelpunkt bedarf es eines Interesses von einigem Gewicht, ohne dass in die Substanz des Eigentums des Vermieters (Privatnützigkeit und Verfügungsbefugnis) eingegriffen werden darf (Palandt-Weidenkaff, BGB, 61. Auflage, § 573, Rn. 12 mit Verweis auf BVerfG NJW 89, 790 und 792).
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